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Probewahl nach dem hessischen Kommunalwahlrecht

(Aus rechtlichen Gründen lehne ich die Verbindlichkeit meiner nachfolgenden Ausführungen zum Hessischen Kommunalwahlrecht ab. Bitte informieren Sie sich ggf. bei den offiziellen Stellen ihrer Gemeinde. Für Hinweise zu eventuell aufgetretenen inhaltlichen Fehlern, bin ich dennoch dankbar.)

Kommunalwahlrecht am Beispiel der Stadt Wiesbaden für die Wahl am 27.03.2011

In Wiesbaden wird bei den hessischen Kommunalwahlen am 27.03.2011 sowohl der Ortsbeirat, als auch die Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Für kleinere Parteien machen die Ortsbeiratswahlen wenig Sinn, weswegen die Piratenpartei Wiesbaden lediglich für die Stadtverordnetenversammlung antreten wird.
Gewählt wird in einem Verhältniswahlsystem, wo alle Wähler die gleiche Anzahl der Stimmen analog zur Anzahl der zu vergebenden Sitze haben.
Für die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung sind dies 81 Stimmen, bei gleicher Anzahl von Sitzen (auch 81), wobei auf einen Kandidaten bis zu 3 Stimmen vergeben werden können. Hat eine Liste die Optimalzahl von 27 (also einem Drittel) der zu vergebenden Sitze und der Wähler wählt mit einem Kreuz lediglich den Listenvorschlag der Partei bzw. Wählervereinigung, so entfällt auf jeden der 27 Listenkandidaten die Maximalzahl von je 3 Stimmen.
Hat die Liste zu wenig Kandidaten, so büsst der Listenvorschlag Stimmen ein, da dorthin weniger Stimmen fließen, als möglich gewesen wären.
Um einen Sitz zu erlangen benötigt man in Wiesbaden 100:81, also mindestens 1,235 % der abgegebeben gültigen Stimmen. Es gibt keine 5 % Klausel.
(Bei der Ortsbeiratswahl ist dies übrigens ein Vielfaches, aufgrund der weit geringeren Anzahl der zu wählenden Vertreter.)
Das Aufeinanderaddieren von bis zu drei Stimmen nennt man übrigens Kumulieren, werden die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt, nennt man das Panaschieren. Beides ist möglich.

Testen kann man das hessische Wahlsystem auf
probewahl.de,
wo man das Wahlsystem mit 15 zu vergebenden Stimmen “üben” kann.

Da man in Wiesbaden wie bereits erwähnt 81 Stimmen hat, empfehle ich für die Kommunalwahl das Briefwahlsystem, wenn man sich mit den Kandidaten ausführlich auseinandersetzen möchte, es sei den man hat vor, einen kompletten Wahlvorschlag zu übernehmen, was lediglich ein Kreuz erfordert.

Auch das Streichen von Kandidaten ist bei der Kommunalwahl übrigens zulässig.
Wie sich das auf das Wahlverhalten auswirkt, kann man auf probewahl.de ebenfalls gut nachvollziehen.

Wahlberechtigt sind alle volljährigen EU Bürger, die zum Wahltag seit spätestens 27.12.2010 ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben.
Die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung werden für 5 Jahre gewählt.

Über die Tätigkeit der Stadtverordneten informiert in Wiesbaden das PIWi, was ausnahmsweise nicht für Piratenpartei Wiesbaden, sondern für Politisches Informationssystem Wiesbaden steht. :-)

Die Stadt Wiesbaden gibt eine Broschüre zum Kommunalwahlrecht heraus, die hier als mehrseitiges pdf Formular zur Verfügung steht.

Jürgen Bechstein

Hessische Kommunalwahl 2011

Im Rahmen meiner Kandidatur für den Einzug in die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung für die Piratenpartei Wiesbaden, arbeite ich aktuell an meiner Kandidatenseite.

Diese habe ich heute am 30.08.2010 begonnen und plane diese bis zu unseren Nominierungsparteitag am 07.11.2010 fertig gestellt zu haben.

Bis dahin wird die Seite noch fehlerhafte Einträge und Links aufweisen können.

Kontaktdaten für Feedback und Fragen zu meiner Kandidatur:

Jürgen Bechstein, Eichendorffstr. 12, 65187 Wiesbaden, 0176-48809500

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