Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Zivilcourage?

Wie in diesem Artikel beschrieben hat es bei der Demonstration “Freiheit statt Angst” nicht zu rechtfertigende Prügelszenen der Berliner Polizei gegen Passanten gegeben.

Die Polizisten verfielen in einen regelrechten Rausch und prügelten einen Fahrradfahrer, der sich nach der Dienstnummer eines Beamten erkundigte, mit dem er zuvor im mündlichen Disput lag, ein.

Erwarten würde ich in so einer Situation, dass ausrastende Polizisten von ihren Kollegen zurückgehalten werden, um Schlimmeres zu verhindern, aber nichts von alledem geschah.

Weiterhin stellt sich mir die Frage nach Mitverantwortung der weiteren anwesenden Polizisten wegen unterlassener Hilfeleistung, wie auch die Frage der politischen Verantwortung des Berliner Innensenators, als oberster Dienstherr.

Die Frage, die sich mir eigentlich stellt, ist aber noch eine andere:” Wenn ich so groß und stark wäre, dass ich als Passant die prügelnden Polizisten z.B. durch festhalten daran hätte hindern können, auf einen oder zwei Hilflose einzuschlagen, würde man dies letztendlich als Widerstand gegen die Staatsgewalt oder als Zivilcourage bewerten?”
Zugegeben, sehr hypothetisch, da ich nicht Superman bin, aber sagen wir mal theoretisch. :-)

Sicher dürfen wir in der Diskussion nicht vergessen, dass Polizisten auch nur Menschen sind, die hin und wieder Fehler machen und dass man in hierachischen Organisationen Denken den Vorgesetzten zu überlassen hat.

Sicher fühlen kann man sich allerdings, so lange Polizeibeamte tätig sind, die sich auf solche Schlägereien genauso freuen, wie Feuerwehrleute auf ein Feuer oder ein Kind auf ein Eis, sicher nicht. Wir wollen ja nicht in die Jugendzeit unserer Groß- und Urgroßeltern zurückversetzt werden, oder?

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12 Kommentare »

admin am September 14th 2009 in Allgemein

12 Kommentare zu “Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Zivilcourage?”

  1. Piratenpartei-News (piratennews) 's status on Monday, 14-Sep-09 14:44:53 UTC - Identi.ca schrieb am 14 Sep 2009 um 16:45 #

  2. pego's status on Monday, 14-Sep-09 15:04:57 UTC - Identi.ca schrieb am 14 Sep 2009 um 17:05 #

  3. Tweets die X erwähnen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Zivilcourage? - Ansichten eines Piraten -- Topsy.com schrieb am 14 Sep 2009 um 17:05 #

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Denis Kastner, Jürgen Bechstein und Christian Specht. Christian Specht sagte: rt @piratennews: Ansichten eines Piraten – Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Zivilcourage? – (admin) – http://is.gd/3geTB [...]

  4. Cedric schrieb am 14 Sep 2009 um 17:11 #

    Das ist in der Tat seine sehr gute Frage und ich vermute so einfach wird die Antwort nicht sein. Vielleicht sei kurz gesagt das “Recht haben” und “Recht bekommen” zwei unterschiedliche paar Schuhe sind. Ich vermute beides wird in Zukunft noch viel weiter auseinander driften als wir derzeit erahnen können oder wollen.

  5. Dennis schrieb am 14 Sep 2009 um 17:24 #

    Laut gestriger Stellungnahme der Polizei wurde dem zweiten Passanten, der wohl aus Versehen zwischen die Fronten geraten ist, mehrfach gezielt ins Gesicht geschlagen, weil er den Tatbestand der versuchten Gefangenenbefreiung erfüllt hat.

    Ich würde also davon ausgehen, dass jegliche Form des (gewollten oder ungewollten) Eingriffes in die Maßnahme der Polizei als versuchte Gefangenenbefreiung nach §120 StGB gewertet und entsprechend geahndet wird.

  6. admin schrieb am 14 Sep 2009 um 17:54 #

    Zitat Dennis: “Ich würde also davon ausgehen, dass jegliche Form des (gewollten oder ungewollten) Eingriffes in die Maßnahme der Polizei als versuchte Gefangenenbefreiung nach §120 StGB gewertet und entsprechend geahndet wird.”

    Also ist kollektives Fehlverhalten einer Gruppe von Polizisten in Deutschland nicht vorgesehen. Das heisst, die Polizei hat abgesehen von seltenen Fehlern Einzelner immer Recht ?!

    Gehen wir einmal davon aus dass dies in der Mehrzahl von Fällen auch stimmt, so muss es Bürgern doch möglich sein, wenn dem wie in Berlin nicht so ist, einzuschreiten und dem Opfer zu helfen sein Leben zu schützen.

    btw. würde ich zu gerne wissen, wie es dem Radfahrer geht, ob Folgeschäden zu erwarten sind und ob die Polizisten gedenken, sich bei ihm zu entschuldigen, sowohl die beiden Aktiven, als auch diejenigen Polizisten, die dem Opfer nicht zur Hilfe kamen.

    Immerhin haben sich die Anwesenden Kollegen m.M.n. des § 323c schuldig gemacht, da sie relativ gefahrlos hätten helfen können, die Choleriker, für die eher m.M.n. § 224 zutrifft, in ihren eigenen Reihen zu bremsen.

  7. jurist schrieb am 14 Sep 2009 um 17:58 #

    Wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist, ist man nicht strafbar

    http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

    § 113
    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
    1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
    2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

    (3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

    (4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

  8. orkork schrieb am 14 Sep 2009 um 17:58 #

    Aus meiner Erfahrung heraus, bekommst du in einer solchen Situation erst auf die Fresse und wirst dann festgenommen. Nach einem halben Tag im Knast kommst du raus. Vorgeworfen wird dir dann Wahlweise: Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruch. Wenn du Pech hast, kommt noch Körperverletzung, Nötigung und Beamtenbeleidigung dazu.

  9. orkork schrieb am 14 Sep 2009 um 18:00 #

    >Das heisst, die Polizei hat abgesehen von seltenen Fehlern Einzelner immer Recht ?!

    Juristisch nicht, aber in der Praxis schon. Verurteilungen von Polizisten sind sehr selten. In der Regel werden die Verfahren eingestellt. Die angezeigten Polizisten reagieren auch gerne mit Gegenanzeigen.

  10. admin schrieb am 14 Sep 2009 um 18:19 #

    @jurist, danke für den Kommentar, der eben erst mal im Spam landete :-)

    Ich habe auch noch etwas aus 2000 im Berliner Tagesspiegel gefunden:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,1932517

    “Der Vorwurf “Körperverletzung im Amt” bedeutet, dass ein Amtsträger, der in Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, mit einer Freiheitsstafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.”

    Der Artikel heisst:
    “Körperverletzung im Amt”: Kein Prozess gegen die “feigen Polizisten” von Prenzlauer Berg

    Stimmt nachdenklich, oder ?

  11. Michael Leicht schrieb am 14 Sep 2009 um 18:23 #

    Ich kenne solches Verhalten der Polizei schon seit Jahren, von verschiedenen Gelegenheiten und kann nur sagen das es weder eine Ausnahme noch irgendwie auf Hundertschaften oder Berlin beschränkt wäre. Solch ein Verhalten ist bei der Polizei absolut verbreitet. Ich selbst wurde bei einer Demo gegen Rechts von vier Polizisten festgehalten, während ein fünfter mir mehrfach mit der Faust und seiner Taschenlampe ins Gesicht schlug. Die Anzeige verlief natürlich im Sande weil keiner etwas gesehen hatte und die anderen Demonstranten der Staatsanwaltschaft wohl zu unglaubwürdig waren….
    An der Pressemitteilung der Berliner Polizei lässt sich jetzt schon ablesen, in welche Richtung auch dieser Fall gehen wird.
    Maximal ein Diszi für die beteiligten Beamten und das wars dann.

    Willkommen in Deutschland 2009.

  12. Bea schrieb am 17 Sep 2009 um 17:28 #

    Ich bin Schülerin aus bielefeld. Am vergangenen Wochenende hat sich ein Vorfall ereignet, bei dem das SEK wegen eines angetrunkenen 16-jährigen angerückt ist! Die Beamten haben einen Jungen brutal auf den Boden geworfen und ihm ein Knie in die Schulter und in die Kniekehle gedrückt. Der Junge hat geschrienen, dass sie ihm wehtun doch die Beamten hörten erst auf, als eine passantin eingriff, die glück gehabt hatte dass ein Beamter sie ledeglich immer am Arm packte und schubste und nicht auch auf den Boden schmiss.

    Aus diesem Grund habe ich mich mit der SV meiner Schule kontaktiert. Die Schüler stimmten mir zwar zu, Zeugen für den Vorfall zu finden( die Passantin hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt), doch sie wollten nichts generelles gegen ünnötig brutale Einsätzte der Polizei zu unternehmen, was wahrscheinlich daran lag, dass verbeamtetete Lehrer mit dei der Sitzung waren. Sie begründeten dieses, indem sie sagten, dass die schule dann so dastehen würde, dass sie propaganda gegen die polizei macht, was ich allerdings zu keinem zeitpunkt gefordert hatte. Ich wollte nur, dass auch auf andere Vorfälle aufmerksam gemacht wird, wie zum beispiel der vorfall in berlin.

    Ich finde es gelinde gesagt eine riesen Sauerei, dass Polizisten sich so etwas erlauben dürfen und schüler von ihren Lehrern beeinflusst werden, keine Zivilcourage gegen die polizei zu zeigen, wenn sie im recht sind.
    Es hat ja keiner gesagt, dass alle Polizisten so sind, aber gegen den Teil, der solche Methoden praktiziert muss vorgegangen werden, oder steht im Grundgesetz etwa schon, dass Meinungsfreiheit strafbar ist??

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